Gebäudemanagement

 

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             WEG und Mietverwaltung

W&M GmbH sorgt für die werterhaltende Bewirtschaftung Ihrer Immobilie - sachkundig, zuverlässig und immerzu im Einvernehmen mit dem Eigentümer. Angefangen von der korrekten kaufmännischen Abwicklung der Mietsache über die regelmäßige technische Kontrolle des Gebäudezustandes bis hin zur sorgfältigen Auswahl des optimal zu Ihnen und der Hausgemeinschaft passenden Mieters: Wir übernehmen für Sie die professionelle und umfassende Verwaltung Ihres Objektes.

 

Den Umfang der von uns übernommenen Aufgaben bestimmen übrigens Sie selbst. Unsere gut ausgebildeten und praxiserfahrenen Mitarbeiter und Partner verfügen über fundierte Marktkenntnisse im Bereich der Mietverwaltung und können Ihnen sämtliche Dienstleistungen bieten, die Sie für ein funktionierendes Mietobjekt benötigen.

 

      Unser Leistungskatalog für die Mietverwaltung

  • Betreuung der Mieter in allen Belangen des Mietverhältnisses, Bearbeitung aller Mieteranfragen
  • Bearbeiten von Beschwerden bei Verstößen gegen die Hausordnung
  • Bearbeitung von Schlüsselbestellungen
  • Abschluss, Änderung und Kündigung von Mietverträgen einschließlich der Abnahme und Übernahme der Wohnungen
  • Akquise mit Bonitäts- und Sozialprüfung von Mietinteressenten
  • Aufsetzen des Mietvertrages
  • Buchung und Überwachung der Mietzahlungen sowie des mit dem Mietverhältnis im Zusammenhang stehenden Zahlungsverkehrs
  • Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Hauseigentümer aus den Mietverhältnissen zustehen
  • Anlage und Überwachung der Mietkautionen inkl. Zinsnachweis
  • Abrechnung der Kaution nach Auszug des Mieters
  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen sowie der gesetzlichen Mieterhöhungsverlangen
  • Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
  • Ermittlung der jährlichen Betriebskosten, Abrechnung mit den Mietern und ggf. Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen
  • Erstellung und Durchsetzung von Nebenkostenabrechnungen
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Erfassung aller Zahlungsvorgänge
  • Erstellung von Teil- und Jahresabrechnungen in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für Eigentümer
  • Abführung von Überschüssen an den Eigentümer
  • Durchführung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Bedienung eventueller Darlehen bei Kreditinstituten
  • Regelmäßige Begehung und Kontrolle der Objekte
  • Vergabe und Überwachung aller nötigen Reparaturen
  • Prüfung des Versicherungsbedarfes sowie Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen
  • Einstellung, Entlassung, Anweisung und Überwachung von Fach- und Hilfskräften
  • Organisation und Vergabe notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an ausgewählte Fach- bzw. Handwerksunternehmen
  • Überwachung, Prüfung und Abnahme von Handwerkerarbeiten
  • Veranlassung und Kontrolle routinemäßiger und notwendiger Schönheitsreparaturen
  • Abschluss erforderlicher Wartungsverträge und Überwachung der Wartung
  • Überwachung aller Verträge, Dienste und Leistungen Dritter
  • Laufende Überwachung des technischen Gebäudezustandes
  • Mittelfristige Instandhaltungsplanung
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Verkaufsvorbereitung/Vorratsteilung/Aufteilung nach dem WEG
  • Erteilung von Prozessvollmachten an einen Rechtsanwalt für Klagen im Zusammenhang mit den Mietverhältnissen
  • Übernahme des gesamten Verkehrs mit Behörden, betreffend die laufende Verwaltung des Objektes
  • Organisation und Beauftragung entsprechender Fachleute zur Ausstellung von Energieausweisen
  • Wer W&M GmbH mit der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft betraut, setzt auf Kompetenz, Zuverlässigkeit und Sorgfalt. Mit Fingerspitzengefühl und diplomatischem Geschick versuchen wir als neutrale Instanz, die teils sehr unterschiedlichen Einzelinteressen der Eigentümer auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen und so für die optimale Betreuung Ihrer Immobilie zu sorgen. Unser Ziel: Ihnen als Eigentümer die Sicherheit eines hervorragend gepflegten Objektes mit besten Aussichten auf Wertentwicklung geben.

     

    WEG-Verwaltung durch W&M GmbH bedeutet deshalb:

    • Werterhaltendes Gebäudemanagement dank rechtzeitiger Erfassung und Ausführung von Instandhaltungsarbeiten
    • Reibungslose und konfliktarme Durchführung gut vorbereiteter Eigentümerversammlungen
    • Zeitnahe Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
    • Transparenz bei allen Buchhaltungs- und Verwaltungsvorgängen
    • Umfassende kaufmännische, juristische und technische Beratung und Betreuung
    • Ausführliche und regelmäßige Information aller Eigentümer
    • Enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat

     

    Bei der Durchführung unserer Aufgaben stehen uns professionelle und leistungsfähige Partner zur Seite, darunter Architekten, Sachverständige und zuverlässige Handwerksfirmen, die sowohl bei Großmaßnahmen als auch bei kleineren Reperaturen und Instandsetzungen qualitativ einwandfreie Arbeit leisten und seriöse Abrechnungen vorlegen.

     

     

    Unser Leistungskatalog für die WEG-Verwaltung

     
    • Überprüfung aller für die Bewirtschaftung notwendigen bestehenden Versicherungsverträge
    • Überwachung und Abschluss der erforderlichen Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gemeinschaftseigentum
    • Abwicklung von Versicherungsfällen einschließlich Veranlassung der Schadensbeseitigung
    • Abschluss und Überprüfung von Wartungsverträgen
    • Vorbereitung von TÜV-, Brandschutz- und Blitzschutzprüfungen
    • Organisation und Beauftragung entsprechender Fachleute zur Ausstellung von Energieausweisen
    • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen
    • Ständige Erreichbarkeit für die Eigentümer
    • Verwaltersprechstunden im Objekt
    • Korrespondenz, Beratung, Information der Eigentümer
    • Berichtswesen
    • Regelmäßige Begehung und Kontrolle des baulichen Zustandes
      Überwachung aller technischen Einrichtungen in Verbindung mit Wartungsaufträgen
    • Begutachtungen / Technische Bestandaufnahmen
      Aufstellung von langfristigen Reparaturkostenplanungen / Sanierungskonzepte
    • Vorhalten und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Wahrnehmung von Ortsterminen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Ausschreibungsverfahren, Auftragsvergabe, Leistungsabnahme, Rechnungskontrolle, Rechnungsbegleichung)
    • Abstimmung und Beratungsgespräche mit Beiräten
    • Belegprüfungen
    • Veranlassungen zur Überwachung und Einhaltung der Hausordnung
    • Bearbeiten von Beschwerden bei Verstößen gegen die allgemeine Hausordnung
    • Bewirtschaftungskonzepte und Korrespondenz mit Ver- und Entsorgungsunternehmen
    • Einstellung und Überwachung von Hilfskräften
    • Regelmäßige Kontrolle der laufenden Objektpflege
    • Führung einer professionellen zeitnahen Buchführung
    • Erstellung der Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung sowie Durchführung eventueller Anpassungen
    • Erstellung einer Jahresabrechnung in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für Eigentümer
    • Ausführung aller Zahlungen die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen
    • Überwachung von Hausgeldzahlungen sowie anderer Ein- und Auszahlungen
    • Erstellung der Hausgeldabrechnung und Aufstellung von Wirtschaftsplänen
    • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld
      Führung von Giro- und Rücklagenkonten der Gemeinschaft
    • Verzinsliche Anlage der Instandhaltungsrücklage
    • Geordnete Aufbewahrung aller Verwaltungsunterlagen
    • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung sowie gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritten und einzelnen Wohnungseigentümern
    • Verhandlungen mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen
    • Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung und bei Bedarf Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen
    • Protokollierung und Durchführung der Beschlüsse der Versammlung und Versand der Protokolle an alle Eigentümer
    • Abgaben der Zustimmungserklärung im Namen der Eigentümer beim Verkauf eines Wohnungseigentums vor dem Notar, falls in der Teilungserklärung bzw. im Kaufvertrag vorgeben.

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